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Es wird darauf hingewiesen, dass der Reisende
eine Individual-Tour/Rundreise auf der Rancho Cascada in der
Dominikanischen Republik bucht. Hierbei sei zu beachten, dass
landestypische Maßstäbe für Unterbringung, Verpflegung, Transfers etc.
gelten und keinesfalls europäische, was aber nicht bedetet das dies
schlecht ist! Die Dominikanische Republik ist außerhalb der touristischen
Zentren ein einfaches aber wunderschönes und vielseitiges Land und mit
Einschränkungen wie Benzinknappheit, Stromausfälle, Busverspätungen etc.
muss immer gerechnet werden. DomRepTours kennt die aktuellen Begebenheiten
sehr genau und versucht immer situationsbedingt den Gästen und Kunden die
bestmöglichsten Leistungen anzubieten. Wenn diesem Hinweis Beachtung
geschenkt wird und ein Mindestmaß an Erlebnisfreude mitgebracht wird,
steht einer attraktiven, individuellen Reise abseits der normalen
Touristenpfade nichts im Wege. Kunden, welche Klimaanlagen in Autos,
großes Buffetessen und immer warmes Wasser in jedem Hotel für
überlebensnotwenig erachten, sollten die individuellen und erlebnisreichen
Touren von DomRepTours bitte nicht buchen! Bei DomRepTours erhalten Sie
eine landestypische und auf Kundenwünsche abgestimmte Rundreise/Tour
bereits ab 2 Personen. Nur mit diesen ganz individuellen und landestypisch
abgestimmten Leistungen auf den DomRepTours-Touren erlebt der Gast die
wahre und sehr beeindruckende Dominikanische Republik von ihrer
unbekannten Seite! Wir freuen uns auf Sie!
1.Abschluß des
Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich per Mail an uns vorgenommen wird,
bietet der Kunde DomRepTours den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund
der Internet-Site genannten Leistungsbeschreibungen verbindlich an. Werden
mehrere Reiseteilnehmer angemeldet, so hat der Anmelder für alle
vertraglichen Verpflichtungen der in der Reiseanmeldung aufgeführten
Teilnehmer Einzustehen, sofern er diese durch eine ausdrückliche Erklärung
übernommen hat. Der Vertrag kommt zustande, wenn DomRepTours die Buchung
und den Preis dem Reisenden gegenüber schriftlich per Mail bestätigt.
Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung
ab, liegt ein neues Angebot von DomRepTours vor, welches durch den
Reisenden auch durch Zahlung des Reisepreises oder Antritt der Reise
angenommen werden kann. Individuelle Touren und Rundreisen können auch
ohne Pauschalreise (Flug + Hotel) gebucht werden. Bei einer Neubuchung
ohne Flug und Hotelbuchung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 25.- Euro pro
Person an. Buchen Sie daher gleich Ihren Flug, Wunschhotel und
Reiseversicherung bei dem von uns empfohlenen
Reisebüro Reisejoker.
2.Zahlungen
2.1.Die Zahlung des Reisepreises erfolgt unmittelbar an DomRepTours. Wir
sind ein domikanisches Unternehmen und kein deutscher oder europäischer
Veranstalter oder Reisebüro und übersenden daher auch keine
Sicherungsscheine. Beachten Sie unsere Referenzen.
2.2.Nach Erhalt der Reisebestätigung ist der Reisepreis ohne gesonderte
Anforderung wie beschrieben zu den genannten Terminen vor Reisebeginn als
Überweisung zu zahlen. Anzahlung beträgt in der Regel 20% vom
Gesamtreisepreis. Die Restzahlung muss spätestens 40 Tage vor Reiseantritt
überwiesen werden. Die Reiseunterlagen werden dem Reisenden nach seiner
Wahl unverzüglich nach Eingang der Zahlung zugesandt oder ausgehändigt,
spätestens 10-14 Tage vor Abreise. Dies kann auf dem Postweg oder als
elektronische Post (ETIX Voucher per eMail) erfolgen.
2.3 Bei Vertragsschluss innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn ist der
Kunde zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises verpflichtet. Nach
Eingang der Zahlung werden ihm die Reiseunterlagen sofort zugesandt.
2.4.Wird der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig gezahlt,
berechtigt dies DomRepTours ohne nochmalige Mahnung zum Rücktritt vom
Reisevertrag und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe der
entsprechenden pauschalen Rücktrittsgebühren, es sei denn, dass der
Reisende bereits zu diesem Zeitpunkt ein gesetzliches Rücktrittsrecht hat.
Wir empfehlen eine
Reiserücktrittskostenversicherung
über das Reisebüro abzuschließen.
2.5.Müssen aufgrund sehr kurzfristiger Buchungen oder Zahlungen (ab 7 Tage
vor Reisedatum) die Reiseunterlagen z.B. am Flughafen hinterlegt werden
oder erfolgt dies auf Wunsch des Reisenden, so wird zusätzlich zu dem
ausgeschriebenen Reisepreis eine Hinterlegungsgebühr in Höhe von 20,00 €
pro Buchung erhoben. Wird darüber hinaus ein Inkasso durch
VisaCard-Zahlung notwendig, so ist DomRepTours berechtigt einen Zuschlag
in Höhe der VISA- Gebühren (1-2%) zu erheben.
3.Leistungen
3.1.Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus
der Leistungsbeschreibung der jeweils gültigen Ausschreibung oder der
Internetseite einschließlich der darin enthaltenen allgemeinen
Informationen von DomRepTours, sowie auf die hierauf Bezugnehmenden
Angaben in der Reisebestätigung. Sofern der Reisebuchung Spezialangebote
von DomRepTours zugrunde liegen (Sonderangebote) so ergibt sich die
Leistungsverpflichtung seitens DomRepTours ausschließlich aus der
Leistungsbeschreibung in diesem Spezialangebot. Dies gilt selbst dann,
wenn die betreffende Reise oder einzelne Leistungen im weiteren Umfang
auch im jeweils gültigen Katalog enthalten sind. Bei Widersprüchen
zwischen den Leistungsbeschreibungen im Internet und einem Spezialangebot
gelten ausschließlich die Leistungsbeschreibungen des Spezialangebotes.
3.2.Sonderwünsche die nicht in der Ausschreibung bzw. dem Spezialangebot
aufgelistet sind (z.B. Zimmer mit Meerblick, Zimmer mit Warmwasser, Zi.
mit Klimaanlage o.ä.), werden als unverbindliche Kundenwünsche behandelt.
DomRepTours bemüht sich, diesen Wünschen zu entsprechen.
Vertragsbestandteil werden diese Wünsche jedoch nur bei ausdrücklicher,
schriftlicher Bestätigung.
3.3.Leistungen,die als Fremdleistungen direkt im Urlaubsort bei
Drittunternehmen gebucht werden, sind nicht Bestandteil des
Reisevertrages.
3.4.Nicht im Gesamtreisepreis enthalten sind Gebühren, die für die
Verschaffung von Visa erforderlich sind, Einreisekarte sowie die von den
jeweiligen Flughäfen individuell erhobenen Sicherheitsgebühren und
Sonderabgaben.
3.5.Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, ohne
das DomRepTours dies zu vertreten hätte, so besteht kein Anspruch des
Reisenden auf anteilige Rückerstattung.
4.Leistungs-und Preisänderungen
4.1.Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von DomRepTours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
werden, sind gestattet soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht außergewöhnlich
negativ beeinträchtigen. Für Mehrkosten bei höherwertigen Ersatz einer
überbuchten oder vom Vertragspartner verschuldeten Nichterfüllten
Reiseleistung muss der Kunde die Differenz bis max. 10% des
Gesamtreisepreises tragen wenn diese Leistung einen Mehrwert hat und einen
höherwertigen Urlaub garantiert. Reiseänderungen können auch jederzeit
durch landesspezifische Gegebenheiten vorgenommen werden. Änderungen in
Folge von Unwettereinflüssen, Stromausfällen, Wassermangel und
Benzinknappheit sind von Schadensersatzansprüchen ausgenommen insofern
DomRepTours mit den nötigen Mitteln versucht Alternativen anzubieten und
gleichwertige Ersatztouren oder Leistungen organisiert. Der Maßstab ist
immer die landestypischen Gegebenheiten der Dominikanischen Republik und
keinesfalls europäische.
4.2. DomRepTours ist berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Steuern, Hotelkosten oder einer
gravierende Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse,
in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den
Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 3 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen
Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage vor
Reiseantritt (außer Kurzfristreisen(1)), unter Angaben zur Berechnung des
neuen Preises darüber unterrichtet. Bei Kurzfristreisen können durch
besondere Umstände die nicht im Einflussbereich der Agentur liegen, auch
kurzfristige Änderungen des Reiseprogramms entstehen. Wenn der Kunde mit
den Änderungen nicht einverstanden ist, kann Ihm eine kostenloses
Umbuchung oder Stornierung angeboten werden.
5.Rücktritt des Reisenden
5.1.Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung, die vom
Reisenden abgegeben werden kann bei DomRepTours. Zu empfehlen ist, diese
schriftlich gegenüber DomRepTours via eMail zu erklären. Tritt der
Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist
DomRepTours berechtigt, entweder eine konkret zu berechnende oder eine
pauschalierte Entschädigung als angemessenen Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen. Eine zusätzliche
Reiserücktrittskostenversicherung, deren Abschluss empfohlen wird, kann
diese Stornokosten im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen übernehmen.
Wir empfehlen immer den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
5.2.Wählt DomRepTours die konkrete Berechnung, bestimmt sich die Höhe der
Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der ersparten
Aufwendungen und anderweitiger Verwendung vertraglicher Reiseleistungen.
5.3.Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldetem
Reiseteilnehmer
a)für Pauschal- und Flugreisen:
bis 30 Tage vor Reisebeginn:20%
ab dem 29.bis 15.Tag vor Reisebeginn:30%
ab dem 14.bis 7.Tag vor Reisebeginn:40%
ab dem 6.bis 1.Tag vor Reisebeginn:50%
am Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise:60%
des Reisepreises,
b)für Gruppenreisen:
Rücktritt von Gruppenbuchungen ,auch Teilstornos, bis zu 10
Reiseteilnehmer unterliegen gesonderten Konditionen:
bis zum 29.Tag vor Reisebeginn:20%
ab dem 28.bis 22.Tag vor Reisebeginn:30%
ab dem 21.bis 15.Tag vor Reisebeginn:40%
ab dem 14.bis 7.Tag vor Reisebeginn:50%
ab dem 6.bis 1 Tag vor Reisebeginn:60%
am Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise:70%
c)die Mindestrücktrittskosten
betragen 50 € pro Person, unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts und der
Art der Reise. Die vorgenannte Staffelung findet lediglich Anwendung bei
Rücktrittskosten, die den Betrag von 50 € übersteigen. Für
Individualreisen und gesondert arrangierte Touren und Privattouren
betragen die Rücktrittskosten immer 10% mehr als bei Pauschalreisen.
5.4.Richtet sich die Höhe des Reisepreises nach der Belegungszahl bei der
Unterbringung (Doppelzimmer,Appartement usw.) und tritt einer der
Mitangemeldeten Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, berechnet sich
der Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend der
reduzierten Belegungszahl neu.
6.Umbuchungen
6.1.Jeder Reisende kann sich bis zum Reisebeginn zur Durchführung der
Reise durch einen Dritten ersetzen lassen, soweit dieser den besonderen
Reiseerfordernissen genügt und ihrer Teilnahme nicht gesetzliche
Vorschriften oder eine behördliche Anordnung entgegenstehen. In diesem
Fall wird von DomRepTours ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25 € pro
Person erhoben. Die dritte Person haftet bei Eintritt neben dem Reisenden
als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstehenden Mehrkosten.
6.2.Wird auf eine andere Reise umgebucht (Änderung des Reisetermins, der
Tour, der Reisedauer, der Unterkunft) wird bis zum 15. Tag vor Abreise
eine Bearbeitungsgebühr von 25 € pro Person berechnet. Nach Ablauf dieser
Frist können Umbuchungswünsche des Reisenden, sofern die Durchführung
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen
gemäß Ziffer 5.3.und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden oder
nach Vereinbarung.
7.Rücktritt und Kündigung durch DomRepTours
DomRepTours kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
7.1.Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der
Reise ungeachtet einer vorherigen Abmahnung seitens DomRepTours oder
seiner örtlichen Vertretung nachhaltig stört oder sich in hohem Maße
vertragswidrig verhält, so dass die weitere Teilnahme für den
Reiseveranstalter oder andere Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist.
Kündigt DomRepTours den Reisevertrag, so behält DomRepTours den Anspruch
auf den Reisepreis je nach Aufwand. DomRepTours muss sich jedoch den Wert
der nicht geleisteten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen
lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen erlangt hat. Eventuelle anfallende Mehrkosten für
einen eventuell vorzeitigen Rücktransport trägt der Reisende selbst.
7.2.Bis zwei Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen der
Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise
auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Rücktrittserklärung
ist dem Kunden unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den angezahlten
Reisepreis umgehend zurück. Der Reisende hat in diesem Fall das Recht, die
Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise ohne Mehrpreis zu
verlangen, soweit DomRepTours in der Lage ist, eine solche Reise aus
seinem Angebot anzubieten.
8.Gewährleistung/Haftung
8.1.Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der
Reisende innerhalb angemessener Zeit vor Ort Abhilfe verlangen. In der
Regel bedeutet dies innerhalb 24 Stunden vor Ort. DomRepTours kann Abhilfe
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder
durch örtliche Gegebenheiten nicht anders möglich ist. DomRepTours kann
Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass eine mindestens gleichwertige,
für den Kunden zumutbare Ersatzleistung erbracht wird, sofern die Abhilfe
keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. In diesem Fall erlöschen
weitere nachträglich gestellte Forderungen. Abhilfe und Ersatzleistung
bzw. Rückzahlungen können durch die Gegebenheiten nur vor Ort erfolgen.
Wenden Sie sich bei Mängeln immer sofort an Ihren Ansprechpartner vor Ort.
8.2.Im Falle des Auftretens von Mängeln ist dem Reisenden zu empfehlen,
diese unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger (z.B.Hotel,Transfer,Tourguide)
anzuzeigen. In jedem Fall muss der Reisende den Mangel sofort der
Reiseleitung oder DomRepTours schriftlich oder zeitnah mündlich anzeigen.
8.3.Unterläßt der Reisende schuldhaft die Rüge des Mangels gegenüber der
Reiseleitung, ist er insoweit mit Selbstabhilfe-, Minderungs- oder
Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen. Eine Abhilfe oder Ersatzansprüche
nach Abreise sind nicht möglich.
8.4.Die vertragliche Haftung für alle Schäden, ist beschränkt auf den
einfachen Reisepreis, soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit DomRepTours für einen
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist. Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen
DomRepTours aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haftet DomRepTours bei Personen- und Sachschäden
nicht. DomRepTours empfiehlt den Reisenden daher unbedingt den Abschluss
einer Reiseunfall-und Krankenversicherung sowie wenn nötig
Reisegepäckversicherung.
8.5. DomRepTours haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von
Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden oder bei Busverspätungen
sowie Flugzeitenänderungen.
8.6.Die Abtretung von Ansprüchen gegen DomRepTours, deren Rechtsgrund in
Leistungsstörungen liegt, ist ausgeschlossen.
9.Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung
9.1.Will der Reisende DomRepTours auf Minderung, Schadensersatz wegen
vertraglicher Nichterfüllung oder Haftung, Aufwendungsersatz oder
Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach
Abbruch der Reise oder aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er
diese Ansprüche nur innerhalb des Aufenthaltes der Reise in der
Dominikanischen Republik gegenüber DomRepTours unter der unten genannten
Adresse oder sofort beim Reiseleiter anzumelden. Die Anmeldung sollte
mündlich oder schriftlich vor Ort erfolgen. Ansprüche nach der Abreise
sind nicht mehr möglich.
9.2.Leistungsträger, Reiseleitungen, das Flug- und Schalterpersonal,
andere örtliche Vertretungen und die Reisebüros sind zur Entgegennahmen
von Anspruchsanmeldungen nicht bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt,
wenn die Erklärung des Reisenden DomRepTours vor der Ausreise zugegangen
ist.
10.Paß-,Visa-,Zoll-und Gesundheitsvorschriften
10.1. DomRepTours informiert den Reisenden vor Vertragsschluss in der
Ausschreibung oder bei Buchung über notwendige Pass- und
Visumserfordernisse für deutsche Staatsbürger sowie über etwaige
gesundheitspolizeiliche Formalitäten nur auf Nachfrage und unverbindlich.
Für die Einhaltung dieser für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die
aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des
Reisenden. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden
nicht eingehalten werden, so das der Reisende deshalb an der Reise
verhindert ist, kann DomRepTours den Reisenden mit den entsprechenden
Rücktrittsgebühren belasten. Insbesondere nichtdeutsche Staatsangehörige
sollten rechtzeitig bei dem jeweils zuständigen Konsulat selber und auf
eigene Verantwortung Auskunft über Pass-,Visa-,Zollvorschriften
einzuholen.
10.2.Kommt es wegen Verstoßes gegen Zollbestimmungen zur Verhinderung an
der Teilnahme einzelner Reiseleistungen (z.B. Beförderungsleistungen), so
übernimmt DomRepTours hierfür keine Haftung.
11.Flugdurchführung und Transfers
11.1.Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten bei Inlandflügen, der
Streckenführung, des Fluggerätes, der Fluggesellschaft sowie
Zwischenlandungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der gesamte
Zuschnitt der gebuchten Reise dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise ist dann beeinträchtigt, wenn deren
Wert oder deren Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage
vorausgesetzten Nutzen aufgehoben oder gemindert ist. Dies bestimmt sich
vor allem anhand der Reisedauer, der Reisezeit und anhand des
Reisepreises. Auch können die Flüge ohne vorherige Ankündigung aus
zwingenden Gründen in Umsteigeflüge geändert werden, wenn der
Reisezuschnitt hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
11.2.Kann dem Reisenden aufgrund von Umständen, die allein in seiner
Person liegen, seitens DomRepTours eine Flugplanänderung nicht oder nicht
rechtzeitig mitgeteilt werden, so ist DomRepTours für alle daraus
resultierenden Schäden nicht haftbar, sofern alles Zumutbare unternommen
wurde, um einen Zugang zu bewirken. In diesem Zusammenhang ist der
Reisende im Rahmen seiner bestehenden Mitwirkungspflicht gehalten, durch
geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass er auch kurzfristige Änderungen
mitgeteilt bekommen kann.
12.Schlußbestimmungen
12.1.Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
12.2.Die Rechtsbeziehungen zwischen DomRepTours und den Reisenden richten
sich nach dem Recht des Hauptsitzes des Veranstalters DomRepTours
Adventure.
12.3.Gerichtsstand ist der Sitz der Hauptverwaltung der Firma:
Veranstalter DomRepTours, Calle Alcantara 12, San Jose de Ocoa DR
Vertreter: Rudolf Baumer
giradominicana@yahoo.de
Verantwortlich für den Inhalt: Rudolfo Baumer Stand:Oktober 2005
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